Urnenbeisetzung

Die Urnenbeisetzung ist mit einer Einäscherung des Verstorbenen verbunden. Der Verstorbene wird mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Dieser Prozess wird auch Feuerbestattung genannt.

Anschließend wird die Asche des Verstorben in einer Aschekapsel überführt. Die Asche kann auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden. Auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes ist lediglich die Beisetzung der Urne in der Erde möglich. Kolumbarien oder Aschestreuplätze werden auf unseren Friedhöfen nicht angeboten.

Die Trauerfeier kann bei einer Urnenbeisetzung vor der Kremierung am Sarg stattfinden oder alternativ vor der Urnenbeisetzung an der Urne.

Urne Wahlgrab

Wahlgrab (Urne)

Urne Wahlgrab

Wahlgrab (Urne) mit Gestaltungsvorschriften

Urne Reihengrab

Reihengrab (Urne)

Urne Wahlgemeinschaftsgrab Rasen

Wahl-Gemeinschaftsgrab Rasen (Urne)

Urne Wahlgemeinschaftsgrab Rasen

Reihen-Gemeinschaftsgrab Rasen (Urne)

Baumgräber mit Keramikplatte

Baumgrab Rasen (Urne)

Neue Grabart Memoriamfelder als Hochbeete

Gemeinschaftsgrab im Memoriamfeld (Urne)

Urnengräber im Gemeinschaftsfeld

Grab im Gemeinschaftsfeld (Urne)

Grabfeld »Urnen am Waldesrand«

Gemeinschaftsgrab »Urnen am Waldesrand«

Partnergräber

Partnergrab (zwei Urnen)

Wahlgräber für Urnen

Ein Urnenwahlgrab kann mit zwei Urnen belegt werden. Das Grab kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden.

Die Wahlgräber können selbst gestaltet und gepflegt werden. Die Nutzungszeit kann nach Ablauf verlängert werden. Die Maße für ein Lager betragen ca. 1 x 1 m, können jedoch von Friedhof zu Friedhof um wenige cm variieren.

Bei Bedarf kann die Pflege in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr an, die auf Wunsch jedoch auch im Voraus bezahlt werden kann.

auf einen Blick

  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Maße je Stelle: ca. 1 x 1 m
  • Belegung: bis zu 2 Urnen
  • Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
  • Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr

Wahlgräber für Urnen mit Gestaltungsvorschriften

Ein Urnenwahlgrab kann mit zwei Urnen belegt werden. Das Grab kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden.

Die Wahlgräber können selbst gestaltet und gepflegt werden. Bei den Wahlgräbern in diesen speziellen sogenannten Gestaltungsfeldern gibt es einige Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung (z. B. keine Grabeinfassung, nur handwerklich bearbeitete Grabmale).

Die Nutzungszeit für die Grabstätte kann nach Ablauf verlängert werden.

Die Maße für ein Lager betragen ca. 1 x 1 m, können jedoch von Friedhof zu Friedhof um ein paar Zentimeter variieren.

Bei Bedarf kann die Pflege in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr an, die auch im Voraus bezahlt werden kann.

auf einen Blick

  • Belegung: bis zu zwei Urnen
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Maße: ca. 1 x 1 m
  • Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
  • Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren
  • Gestaltungsvorschriften gemäß Friedhofssatzung

Reihengrab für Urnen

Reihengräber werden der Reihe nach vergeben. Eine Zubettung (weitere Beisetzung z. B. eines Ehe- oder Lebenspartners) oder die Verlängerung der Nutzungszeit ist bei dieser Grabart nicht möglich.

Ein Urnenreihengrab wird jeweils mit einer Urne belegt. Die Reihengräber befinden sich auf den Friedhöfen meist in gesonderten Feldern, da sie der Reihe nach ablaufen und somit als gute Planungsflächen für die Friedhofsverwaltung dienen.

Die Maße für ein Lager betragen ca. 1 x 1m, können jedoch von Friedhof zu Friedhof um wenige Zentimeter variieren.

Die Reihengräber können selbst gestaltet und gepflegt werden. Bei Bedarf kann die Pflege in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr an, die auch im Voraus bezahlt werden kann.

auf einen Blick

  • Gräber werden der Reihe nach vergeben
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (nicht verlängerbar)
  • Maße: ca. 1 x 1 m
  • Belegung: bis zu zwei Urnen
  • Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
  • Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr
  • Gestaltungsvorschriften gemäß Friedhofssatzung

Wahl-Gemeinschaftsgräber für Urnen im Rasen

Bei den Wahlgemeinschaftsgräbern handelt es sich um Grabstätten, die durch den Friedhofsträger gepflegt werden. Es ist somit keine Pflege durch Angehörige erforderlich.

Ein Wahlgemeinschaftsgrab kann, wie die traditionellen Wahlgräber, aus mehreren Stellen bestehen und ist verlängerbar.

Auf unseren Friedhöfen in Bad Oeynhausen bieten wir zur Zeit eine pflegefreie Variante für Erdbestattungen an, die in Rasen liegt.

Auf einem Plattenband im hinteren Teil der Grabstätte liegen einheitliche Grabmale aus Sandstein mit den Daten der Verstorbenen. Dort können Angehörige Schalen, Blumen, Grabschmuck u. Ä. für den Verstorbenen niederlegen. Damit der Rasen gut gepflegt werden kann, soll das auch nur dort geschehen.

Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Pflege, Friedhofsunterhaltungsgebühren und Nutzungsrecht). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.

auf einen Blick

  • Anzahl der Grabstellen variabel
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: eine Urne
  • Grabpflege (Rasen) durch den Friedhofsträger
  • Einheitliches Grabmal durch den Friedhofsträger

Reihen-Gemeinschaftsgrab Rasen (Urnenbeisetzung)

Bei den Reihengemeinschaftsgräbern handelt es sich um pflegefreie Grabstätten, die durch den Friedhofsträger gepflegt werden. Es ist somit keine Pflege durch Angehörige erforderlich. Ein Reihengemeinschaftsgrab kann, im Gegensatz zu den Wahlgemeinschaftsgräbern, nicht erweitert und auch nicht verlängert werden.

Sie werden, wie die zu pflegenden Reihengräber, auf einem gesonderten Feld angelegt und der Reihe nach vergeben.

Auf unseren Friedhöfen in Bad Oeynhausen bieten wir zur Zeit eine pflegefreie Variante für Urnenbeisetzungen an, die in Rasen liegt.

Auf einem Plattenband im hinteren Teil der Grabstätte liegen einheitliche Grabmale aus Sandstein mit den Daten der Verstorbenen. Dort können Angehörige Schalen, Blumen, Grabschmuck o. Ä. für den Verstorbenen niederlegen. Damit der Rasen gut gepflegt werden kann, soll das auch nur auf den Platten geschehen.

Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Friedhofsunterhaltungsgebühren, Nutzungsrecht und Pflege). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.

auf einen Blick

  • Gräber werden der Reihe nach vergeben
  • Ruhefrist 30 Jahre (nicht verlängerbar)
  • Belegung: eine Urne, keine Zubettung möglich
  • Grabpflege (Rasen) durch den Friedhofsträger
  • Einheitliches Grabmal durch den Friedhofsträger

Baumgrab Rasen (Urnenbeisetzung)

Bei den Baumgräbern handelt es sich um Grabstätten, die vollständig in Rasen liegen und durch den Friedhofsträger gepflegt werden. Die Urne wird im Kronenbereich des Baumes in der Rasenfläche beigesetzt.

Am Beisetzungsort der Urne wird rasenbündig eine Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen gelegt. Hier kann zwischen zwei verschiedenen Platten gewählt werden. Zum einen gibt es die etwas kostengünstigere Variante mit einer rechteckigen Keramiktafel, zum anderen eine Granitplatte aus Multicolor in Blattform. Beim Erwerb von mehreren Stellen legt die erste Beisetzung die Art der Platte fest, da die Platten an den Bäumen nicht gemischt werden.

Ein Baumgemeinschaftsgrab kann, wie die traditionellen Wahlgräber, aus mehreren Stellen bestehen und ist verlängerbar. Das Baumgrab kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden. Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.

auf einen Blick

  • Anzahl der Grabstellen variabel
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: eine Urne
  • Grabpflege (Rasen) durch Friedhofsträger
  • Einheitliches Grabmal (Keramiktafel oder Blatt aus Granit) durch Friedhofsträger
  • Keine Möglichkeit, Grabschmuck oder Blumen abzulegen

Gemeinschaftsgrab im Memoriamfeld (Urne)

Bei den Memoriamgräbern handelt es sich um Grabstätten in einem Hochbeet, das der Friedhofsverband pflegt. Das Grabfeld ist mit Stauden und Bodendeckern bepflanzt. Angehörige können ihr Grab auf Wunsch pflegen, müssen es aber nicht.

Die Memoriamgräber gehören zu den Gemeinschaftsgräbern, können aus mehreren Stellen bestehen und die Nutzungszeit ist verlängerbar.

Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden. Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.

auf einen Blick

  •  Anzahl der Grabstellen variabel
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: eine Urne
  • Grabpflege (Stauden/Bodendecker) durch Friedhofsträger
  • Grabpflege durch Angehörige möglich
  • Einheitliches Grabmal durch Friedhofsträger (bei Kostenübernahme auch Sonderwünsche möglich)

Grabstätte im Gemeinschaftsfeld (Urne)

Bei den Grabstätten im Gemeinschaftsfeld handelt es sich um Grabstätten in einem liebevoll angelegten Feld mit geschwungenen Gehwegen. Das Feld und somit die Grabstätten werden für die Dauer der Nutzungszeit von dem Friedhofsverband gepflegt. Das Grabfeld ist mit Bodendeckern und wechselnden Blumenbepflanzung versehen.

Die Grabstätten können aus mehreren Stellen bestehen und die Nutzungszeit ist verlängerbar.

Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden. Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren). Diese Grabart befindet sich zur Zeit nur auf dem Friedhof Lohe, soll aber zukünftig auf die anderen Friedhöfe ausgeweitet werden.

auf einen Blick

  • Anzahl der Grabstellen variabel
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: eine Urne
  • Grabpflege durch Friedhofsträger
  • Niederlegung Blumenschmuck möglich
  • einheitliches Grabmal durch Friedhofsträger

Gemeinschaftsgrab »Urnen am Waldesrand«

Bei dieser Grabart handelt es sich um pflegefreie Urnengrabstätten. Das Feld am Waldesrand ist angelegt mit Efeu und kleinen Pfaden aus Rindenkorn, die an Basaltsäulen enden. An diesen Basaltsäulen werden für die Verstorbenen kleine Bronzeplaketten angebracht. Die Urnen werden kreisförmig um die Säulen herum beigesetzt. Das Feld wird für die Dauer der Nutzungszeit vom Friedhofsverband gepflegt.

Die Anzahl der Grabstellen ist variabel und die Nutzungszeit ist verlängerbar.

Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden. Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren). Diese Grabart befindet sich zur Zeit nur auf dem Friedhof Bergkirchen Bergstadt.

auf einen Blick

  • Anzahl der Stellen variabel
  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: eine Urne
  • Grabpflege durch den Friedhofsträger
  • Niederlegung Blumenschmuck möglich
  • einheitliche Grabbeschilderung durch den Friedhofsträger (Bronzeplatte an Basaltsäule)

Partnergrab für zwei Urnen

Bei den Partnergräbern handelt es sich um Wahlgräber für jeweils zwei Urnen. Die im Quadrat angelegten Felder sind für jeweils vier Partnergräber vorgesehen. Jedem Partnergrab wird somit ein Dreieck zugewiesen. Die Grabstätten werden mit einer Wechselbepflanzung versehen uns für die Dauer der Nutzungszeit vom Friedhofsverband gepflegt. Mittig der vier Gräber wird eine Granitsäule errichtet, an deren Seiten jeweils eine Platte je Verstorbener befestigt wird.

Die Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht, gekauft und reserviert werden. Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren) für zwei Urnen. Bei der Beisetzung der zweiten Urne fällt ggf. eine Verlängerungsgebühr an. Diese Grabart befindet sich zur Zeit nur auf dem Friedhof Bergkirchen Bergstadt, soll aber evtl. auf den anderen Friedhöfen ausgeweitet werden.

auf einen Blick

  • Nutzungsrecht 30 Jahre (verlängerbar)
  • Belegung je Stelle: zwei Urnen
  • Grabpflege (Wechselbepflanzung) durch Friedhofsträger
  • Niederlegung von Blumenschmuck möglich
  • einheitliches Grabmal durch Friedhofsträger (Grabplatte je Verstorbener an Zentralsäule)