Erdbestattungen
Unter einer Erdbestattung (auch Inhumation) versteht man die Bestattung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Die Erdbestattung eines verstorbenen Menschen wird meist in einem Sarg vorgenommen. Es ist die eher traditionelle und in der Vergangenheit häufigste Form der Bestattung. Liebevoll gestaltete und gepflegte Grabstellen dieser Art – auch als Familiengrabstätten – prägen das Bild der Oeynhausener Friedhöfe an vielen Orten.
Wahlgrab
Wahlgrab mit Gestaltungsvorschriften
Reihengrab
Wahl-Gemeinschaftsgrab Rasen
Reihen-Gemeinschaftsgrab Rasen
Wahlgräber
Ein Erdwahlgrab kann maximal entweder mit zwei Urnen oder mit einem Sarg plus einer Urne belegt werden. Sie können es bereits zu Lebzeiten aussuchen und reservieren.
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann nach Ablauf verlängert werden. Die Maße für ein Lager betragen ca. 1,25 x 2 m, können jedoch von Friedhof zu Friedhof um wenige cm variieren.
Die Wahlgräber können selbst gestaltet und gepflegt werden. Bei Bedarf kann die Pflege in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr je Stelle an, die auf Wunsch auch schon im Voraus bezahlt werden kann.
auf einen Blick
- Anzahl der Grabstellen variabel
- Nutzungsrecht 30 Jahre,
in Volmerdingsen 40 Jahre (verlängerbar) - Maße je Stelle: ca. 1,25 x 2m
- Belegung je Stelle: ein Sarg und eine Urne oder bei Entfall des Sarges 2 Urnen
- Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
- Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren
Wahlgräber mit Gestaltungsvorschriften
Das Erdwahlgrab ist das traditionelle Familiengrab. Es kann aus mehreren Stellen bestehen, die zusammen eine rechtliche Einheit (=ein Nutzungsrecht) darstellen.
Ein Erdwahlgrab kann max. entweder mit zwei Urnen oder mit einem Sarg plus einer Urne belegt werden. Sie können es bereits zu Lebzeiten aussuchen und reservieren.
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte kann nach Ablauf verlängert werden. Die Maße für ein Lager betragen ca. 1,25 x 2 m, können jedoch von Friedhof zu Friedhof um wenige cm variieren.
Die Wahlgräber können selbst gestaltet und gepflegt werden.
Bei den Wahlgräbern in diesen speziellen sogenannten Gestaltungsfeldern sind bestimmte Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung zu beachten (z. B. keine Grabeinfassung, nur handwerklich bearbeitete Grabmale).
Die Pflege kann bei Bedarf in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr je Stelle an, die auf Wunsch jedoch auch im Voraus bezahlt werden kann.
auf einen Blick
- Anzahl der Grabstellen variabel
- Nutzungsrecht 30 Jahre,
in Volmerdingsen 40 Jahre (verlängerbar) - Maße je Stelle: ca. 1,25 x 2m
- Belegung je Stelle: ein Sarg und eine Urne oder bei Entfall des Sarges 2 Urnen
- Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
- Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren
- Gestaltungsvorschriften gemäß Friedhofssatzung
Reihengrab
Reihengräber werden der Reihe nach vergeben.
Eine Zubettung (weitere Bestattung, zum Beispiel eines Ehe- oder Lebenspartners) oder Verlängerung der Nutzungszeit ist bei dieser Grabart nicht möglich. Das Erdreihengrab kann mit einem Sarg belegt werden.
Die Reihengräber befinden sich auf den Friedhöfen meist in gesonderten Feldern, da sie der Reihe nach ablaufen und somit als gute Planungsflächen für die Friedhofsverwaltung dienen.
Die Maße für ein Lager betragen ca. 1,25 x 2 m, kann jedoch von Friedhof zu Friedhof um wenige Zentimeter variieren.
Die Reihengräber können selbst gestaltet und gepflegt werden. Bei Bedarf kann die Pflege aber auch in Auftrag gegeben oder über eine Grabpflegevereinbarung im Voraus gesichert werden. Bei dieser Grabart fällt eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr an, die auf Wunsch ebenfalls im Voraus bezahlt werden kann.
auf einen Blick
- Gräber werden der Reihe nach vergeben
- Nutzungsrecht 30 Jahre,
in Volmerdingsen 40 Jahre (nicht verlängerbar) - Maße: ca. 1,25 x 2m
- Belegung: ein Sarg, keine Zubettung möglich
- Grabpflege durch Nutzungsberechtigten/Auftrag
- Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr
Wahl-Gemeinschaftsgräber Rasen
Bei den Wahlgemeinschaftsgräbern handelt es sich um Grabstätten, die durch den Friedhofsträger gepflegt werden. Es ist somit keine Pflege durch Angehörige erforderlich.
Ein Wahlgemeinschaftsgrab kann, wie die traditionellen Wahlgräber, aus mehreren Stellen bestehen und ist verlängerbar.
Auf unseren Friedhöfen in Bad Oeynhausen bieten wir zur Zeit eine pflegefreie Variante für Erdbestattungen an, die in Rasen liegt.
Auf einem Plattenband im hinteren Teil der Grabstätte liegen einheitliche Grabmale aus Sandstein mit den Daten der Verstorbenen. Dort können Angehörige Schalen, Blumen, Grabschmuck u. Ä. für den Verstorbenen niederlegen. Damit der Rasen gut gepflegt werden kann, soll das auch nur dort geschehen.
Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Pflege, Friedhofsunterhaltungsgebühren und Nutzungsrecht). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.
auf einen Blick
- Anzahl der Grabstellen variabel
- Nutzungsrecht 30 Jahre,
in Volmerdingsen 40 Jahre (verlängerbar) - Belegung je Stelle: ein Sarg
- Grabpflege (Rasen) durch den Friedhofsträger
- Einheitliches Grabmal durch den Friedhofsträger
Reihen-Gemeinschaftsgrab Rasen
Bei den Reihengemeinschaftsgräbern handelt es sich um pflegefreie Grabstätten, die durch den Friedhofsträger gepflegt werden. Es ist somit keine Pflege durch Angehörige erforderlich. Ein Reihengemeinschaftsgrab kann, im Gegensatz zu den Wahlgemeinschaftsgräbern, nicht erweitert und auch nicht verlängert werden.
Sie werden, wie die zu pflegenden Reihengräber, auf einem gesonderten Feld angelegt und der Reihe nach vergeben.
Auf unseren Friedhöfen in Bad Oeynhausen bieten wir zur Zeit eine pflegefreie Variante für Erdbestattungen an, die in Rasen liegt.
Auf einem Plattenband im hinteren Teil der Grabstätte liegen einheitliche Grabmale aus Sandstein mit den Daten der Verstorbenen. Dort können Angehörige Schalen, Blumen, Grabschmuck o. Ä. für den Verstorbenen niederlegen. Damit der Rasen gut gepflegt werden kann, soll das auch nur auf den Platten geschehen.
Die Erwerbsgebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten (Nutzungsrecht, Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren). Es ist geplant, das Angebot für pflegefreie Grabarten (Gemeinschaftsgräber) in der Zukunft zu erweitern.
auf einen Blick
- Gräber werden der Reihe nach vergeben
- Ruhefrist 30 Jahre,
in Volmerdingsen 40 Jahre (nicht verlängerbar) - Belegung: ein Sarg, keine Zubettung möglich
- Grabpflege (Rasen) durch den Friedhofsträger
- Einheitliches Grabmal durch den Friedhofsträger